Wie wirkt sich die neue EU-Verordnung für Staubsauger auf allaway Zentralstaubsauger aus?
Seit September 2014 gilt eine neue EU-Verordnung Nr. 666/2013 (Staubsaugerverordnung) für den Verkauf von Staubsaugern.
Ab September 2017 gelten dann noch strengere Regeln: die Wirkleistungsaufnahme darf dann nur noch bei 900 Watt liegen und der Energiebedarf 43 Kilowattstunden pro Jahr nicht übersteigen.
Die Lärmbelastung von neu in Verkehr gebrachten Geräten darf ab dem 1. September 2017 max. 80 dB(A) und die Staubemission höchstens 1,00 % betragen.
Zentralstaubsauger sind von dieser EU-Verordnung allerdings ausgenommen.
Aber schon heute erfüllen die allaway Zentralstaubsauger diese Norm.